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Förderung und Zustiftungen

Die Hospiz- und Palliativstiftung Nürnberg befindet sich im Aufbau. Das Grundstockvermögen in Höhe von 50.000 € darf nicht angetastet werden, um von den Zinserträgen den Stiftungszweck nachhaltig erfüllen zu können. Für Projektförderungen stehen demnach 2007 keine freien Mittel zur Verfügung. Um notwendige Förderungen durchführen zu können, benötigen wir dringend finanzielle Mittel. Dabei entscheiden Sie selbst, ob Sie uns etwas für die laufende Arbeit oder als Zustiftung zum Grundstockvermögen geben möchten.

Deshalb ermutigen wir Sie:

Spenden Sie uns etwas! Jeder – auch noch so kleine Betrag – kann Menschen im letzten Lebensabschnitt unterstützen. Somit leisten Sie einen Beitrag zu menschenwürdigem Leben bis zuletzt.

Spendenkonto:
Hospiz- und Palliativstiftung Nürnberg
Sparkasse Nürnberg
Konto-Nr. 60 10 789
BLZ 760 501 01


Die Ausstattung der Stiftung mit Vermögen ist für unsere Stiftung, da wir als mildtätig und besonders förderungswürdig anerkannt sind, bis zu einer Höhe von 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Spenders steuerlich abzugsfähig.

Werden Sie selbst Stifter (Zustiftung):

Besonderheit:
Bis Mai 2008 haben Sie aufgrund des neuen Stiftungsförderungsgesetzes die Möglichkeit, „Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung - § 10 b Abs. 1 a EStG“
im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Betrag von 307.000 € als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig geltend zu machen. Der Spendenabzug, der seiner Höhe nach innerhalb des 10-Jahreszeitraums nur einmal in Anspruch genommen werden kann, erfolgt auf Antrag des Zuwendungsgebers und in dem von ihm vorgegebenen Umfang. Er tritt neben den bisherigen Spendenhöchstbetrag und die Neuregelung des Stiftungshöchstbetrags (s.u.) und wird über deren Höchstgrenzen hinaus gewährt. Es werden Vermögenszuwendungen erfasst, die von einer natürlichen Person innerhalb eines Jahres nach Stiftungsgründung geleistet werden.

Eine weitere Abzugsmöglichkeit hat der Gesetzgeber mit dem neuen Stiftungsförderungsgesetz geschaffen: Über den bisherigen Spendenabzug hinaus sind Zuwendungen an eine steuerbegünstigte Stiftung jährlich in Höhe von 20.450 € abziehbar (Stiftungshöchstbetrag).


Sie wollen über Ihren Tod hinaus nachhaltig etwas Gutes tun?

Dann könnten Sie die Stiftung in Ihrem Testament bedenken.

Fühlen Sie sich angesprochen? Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Gern schicken wir Ihnen unser Faltblatt und/ oder weitere Informationen zur ambulanten Hospizarbeit in Nürnberg durch das Hospiz-Team Nürnberg e.V.